Hinweise Corona 01. 03. 2022

Neue Thüringer Corona-Verordnung: Gesundheitsministerium setzt Schritt 2 des Bund-Länder-Beschlusses um

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat am 28. Februar 2022 in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Mit der Neufassung der Verordnung wird der zweite Schritt des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird das bestehende Thüringer Ampelsystem auf ein 2-Stufen-System reduziert: Die Basisstufe und die Infektionsstufe. In der Basisstufe werden die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt. Sollte in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die lokale Hospitalisierungsinzidenz und zeitgleich die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen erneut einen kritischen Wert übersteigen, treten mit der Infektionsstufe automatisch lokal verschärfte Maßnahmen in Kraft.

Die Verordnung tritt am Dienstag, 1. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022. An diesem Tag laufen die über das Bundes-Infektionsschutzgesetz geregelten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aus. Das Infektionsschutzgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für Bund und Länder, Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen, darunter auch Maskenpflicht oder Abstandsgebote.

Basisstufe

Sporttreibende

  • 3G in geschlossenen Räumen, im Außenbereich kein Nachweis erforderlich

Zuschauerinnen und Zuschauer

  • innen: max 6.000 bzw. 60% der Kapazität (bis 500 3G, >500 2G+)

  • außen: max. 25.000 bzw. 75% der Kapazität (bis 500 Maskenpflicht, >500 2G)

Infektionsstufe

Sporttreibende

  • 2G in geschlossenen Räumen (Ausnahme: 3G für Kinder und Jugendliche bis 18 und Profi- und Kadersportler*innen); im Außenbereich kein Nachweis erforderlich.

Zuschauerinnen und Zuschauer

  • innen: max. 6.000 bzw. 40 % der Kapazität (bis 500 2G, >500 2G+)

  • außen: max. 25.000 bzw. 60% der Kapazität (bis 500 3G, >500 2G)

F.d.R. Hartmut Gerlach