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Der TFV-Vorstand hat einige Ordnungsänderungen beschlossen. Diese treten ab dem 01. Juli 2018 in Kraft und sind im Einzelnen auch im Downloadbereich abrufbar.
Einige Änderungen betreffen auch den Vereins-Spielbetrieb. Hier die wichtigsten Auszüge:
Stammspielerregelung:
Siehe Antrag 27 bzw. Spielordnung § 19 Wechsel innerhalb des Vereins, Ziffer 5, (5):
In den letzten drei Meisterschaftsspielen sowie in nachfolgenden Entscheidungs- und Relegationsspielen der Verbandsliga, Landesklasse, der Kreisoberliga und der Kreisligen können Spieler, die in der Rückrunde in mehr als sieben gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft ihres Vereins mitgewirkt haben, nicht mehr in unteren (Aufstiegsberechtigten) Mannschaften eingesetzt werden.
Siehe Antrag 28 bzw. Spielordnung § 19 Wechsel innerhalb des Vereins, Ziffer 5, (6):
Werden Meisterschaftsspiele der unteren Klassen oder Pokalrunden im Kreis vor dem ersten Spieltag der Saison für die höherklassigen Mannschaften durchgeführt, gilt bei der Berechnung für Stammspieler der Stand mit Abschluss der vorherigen Saison. Erst nach Absolvierung des ersten Punktspieltages der höherklassigen Mannschaften tritt die Regelung für Stammspieler (§19 Ziffer 5, Absatz 1 – 3) für die laufende Saison der unterklassigen Mannschaften in Kraft.
Anrechenbare Schiedsrichter:
Siehe Antrag 39 bzw. Schiedsrichterordnung §7, Abs. 2
Anrechenbare Schiedsrichter gemäß §6 (1) dieser Ordnung sind:
Zweitspielrecht im Nachwuchsbereich:
Siehe Antrag 40 bzw. § 10 Zweitspielrecht im Nachwuchsbereich
(4) Die Erteilung eines Zweitspielrechtes ist nur möglich für
a) Junioren/Juniorinnen, deren Stammverein in ihrer Alterklasse
b) Junioren/Juniorinnen mit wechselnden Aufenthaltsorten (z.B. wegen getrennt lebender Eltern)
c) Juniorinnen, denen ihr Stammverein in ihrer Altersklasse
(5) Die Erteilung eines Zweitspielrechtes darf nicht dazu führen, dass Junioren/Juniorinnen die Spielberechtigung für Mannschaften zweier Vereine erhalten, die im Pflichtspielbetrieb gegeneinander antreten.
Alle Anträge wurden in die Ordnungen eingearbeitet. Diese sind ebenfalls im Downloadbereich abrufbar. Zudem erhält jeder Mitgliedsverein demnächst ein Freiexemplar.
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