Thüringen Pokal 05. 05. 2021

Penßler-Beyer: „Formalen Fehler müssen wir uns auf die Fahnen schreiben“

Nach der Verhandlung äußerte sich der Präsident des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV), Udo Penßler-Beyer, so gegenüber den Medien:

„Das Urteil des Sportgerichts haben wir zunächst einmal zu akzeptieren. Wir werden die Sache an den Spielausschuss, der ja für das Inhaltliche verantwortlich ist, zurückgeben. Das Urteil soll in drei bis vier Tagen in schriftlicher Form vorliegen. Dann werden wir auch lesen können, welche Hinweise, die in der Kurzbegründung nicht genannt wurden, das Sportgericht gibt. Wir klären danach, ob wir Berufung einlegen. Wenn die keine Aussicht auf Erfolg haben sollte, werden wir auch nicht auf Zeit spielen.

Tatsache ist, dass wir im Landespokal eine andere Form finden müssen, wie immer die auch aussieht. Wir haben im Vorfeld schon verschiedene Varianten diskutiert, darunter auch das Losverfahren, das von Fahner Höhe favorisiert wird. Wohlweislich steht dann fest, dass wir wahrscheinlich keinen ‚Finaltag der Amateure’ mit einem Thüringer Vertreter haben werden. Das macht auch finanzielle Einbußen in Größenordnungen aus, denn wir müssen ja den gesamten Vorstandsbeschluss aufheben, darunter auch die für die Vereine avisierte Summe von 2.000 Euro.

Es ist keine ‚Klatsche’ für den TFV. Wir haben im Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen und nach langer und ausführlicher Diskussion sowie unter Einbeziehung der Vereine, die dem Vorschlag zu fast 90 Prozent angenommen haben, versucht, eine Lösung zu finden. Das war aus unserer Sicht die einzig praktikable Variante, um nicht zu riskieren, dass kein Vertreter in der 1. DFB-Hauptrunde ist und die Vereine, die den Wettbewerb freiwillig verlassen haben, finanzielle Einbußen haben. Den formalen Fehler müssen wir uns allerdings ohne Wenn und Aber auf die Fahnen schreiben. Er hätte im Vorfeld erkannt werden müssen. Doch da kann man niemandem einen Vorwurf machen, denn bei den ganzen Ordnungsänderungen, die wir im letzten Jahr auf den Weg gebracht haben, kann einem so etwas schon mal passieren. Zur Erklärung: Wir hatten für den Wettbewerb 19/20 die Klausel, dass der Vorstand im Falle eines Abbruchs Wertungsmodalitäten festlegen kann. Aber das ist nicht für 20/21 fortgeschrieben worden. Sonst wäre es, das hat uns das Gericht auch bestätigt, einfacher gewesen. Es bleibt im Thüringer Fußball spannend, aber wir sind ja aus dem letzten Jahr kampferprobt.“

Hartmut Gerlach