Schiedsrichter 21. 06. 2021

Schiedsrichter-Lehrwart Stefan Weber erklärt die neue Auslegung für das Handspiel

Stefan Weber, Lehrwart im Schiedsrichterausschuss des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) und aufgrund der Krankheit von Obmann Burkhard Pleßke bis Ende amtierender Ausschussvorsitzender, schreibt in jedem „Fußball-Magazin“ über Entscheidungen der Unparteiischen oder über Regeländerungen.

Diesmal geht es um das Thema Handspiel, das, das erleben wir ja derzeit bei der EM, neu ausgelegt wird. Hier einige Passagen aus einem Artikel. Wer ihn vollständig lesen will, der muss warten, bis die neue Ausgabe des TFV-Journals erscheint:

„ … Die Thematik Handspiel bewegte  öfter die Gemüter. Die Regeländerungen der vergangenen Saison hatten die Intention, die Auslegung verständlicher und nachvollziehbarer zu gestalten, die Praxis hat aber gezeigt, dass eine exakte Beschreibung aller möglichen Fälle alle Beteiligten, sowohl die Schiedsrichter als auch die Spieler, Trainer, Betreuer und Fans überfordert und am Ende keiner mehr so richtig wusste, wann welche Regelung anzuwenden war.

Schön aber zu sehen, wie schnell das IFAB (das ist die Institution, die über Regeländerungen entscheidet) diese Fehleinschätzung korrigiert und nun die Regelungen erneut geändert hat. Das neue Spieljahr wird zeigen, wie praxistauglich die neuen Auslegungen sind. Auf den ersten Blick ist der Regeltext wieder deutlich einfacher und den Schiedsrichtern wird wieder mehr Verantwortung gegeben, um eigenverantwortlich zu beurteilen, ob (außer bei einer Torerzielung) eine Absicht des Spielers vorliegt, mit seinem Handspiel eine Aktion des Gegners zu verhindern.

Was hat sich nun konkret geändert? Die teilweise sehr ausführlichen Beschreibungen (Hand/Arm über Schulterhöhe, Ball selbst gespielt oder nur abgeprallt, Abstützhand usw.) wurden jetzt auf drei Punkte reduziert; erstens, die absichtliche Berührung des Balls mit der Hand und dem Arm (mit einer Bewegung zum Ball), zweitens die Berührung des Balles mit der Hand, wenn dabei der Körper vergrößert wird (allerdings nicht, wenn die Vergrößerung des Körpers durch eine Körperbewegung gerechtfertigt werden kann) und drittens, wenn unmittelbar nach einem Handspiel von dem „Handspielenden“ ein Tor erzielt wird.

Der Regeltext ist also jetzt deutlich übersichtlicher; allerdings ist jetzt der Ermessensspielraum der Schiedsrichter wieder deutlich höher … .“

Mehr im nächsten „Fußball-Magazin“

Hartmut Gerlach