Augsburger Str. 10
99091 Erfurt
Telefon: | 0361 / 347670 |
Fax: | 0361 / 3460635 |
Email: | info@tfv-erfurt.de |
E-Postfach: | verband@tfv-erfurt.evpost.de |
In einem schriftlichen Einzelrichterverfahren und in einem Verfahren ohne mündliche Verhandlung beschäftigte sich das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) mit unberechtigten Einsätzen von Spielerinnen bei den Hallenlandesmeisterschaften im weiblichen Nachwuchs.
Im ersten Fall setzte der FSV Silvester 91 Bad Salzungen eine Spielerin in seiner E-Juniorinnen-Mannschaft zur Endrunde am 28.01.8 in Bad Berka unberechtigt ein. Dadurch wertete der Einzelrichter die Spiele des FSV Silvester 91 mit 0:2 Toren als verloren:
gegen SpG SG Moorental (Ergebnis 0:0), gegen SG VfB Oberweimar I (Ergebnis 0:0),
gegen SG VfB Oberweimar II (Ergebnis 0:0), gegen 1. FFV Erfurt (Ergebnis 0:0),
gegen FC Einheit Bad Berka (Ergebnis 0:0), gegen ASV Erfurt (Ergebnis 1:0).
Für die gegnerischen Mannschaften bleibt die Spielwertung wie ausgetragen bestehen. Zudem muss der Verein entsprechen der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) § 43 (3) eine Geldstrafe entrichten.
Ebenfalls unberechtigt eingesetzt wurde eine D-Juniorinnen-Spielerin der SG VfB Oberweimar bei der Hallenlandesmeisterschaft in Saalfeld (fehlende Gastspielerlaubnis für D-Juniorinnen). In diesem Fall wertete das TFV-Sportgericht diese Spiele der SG VfB Oberweimar als verloren. Für die gegnerischen Mannschaften bleibt die Spielwertung wie ausgetragen bestehen:
- SG VfB Oberweimar gegen ASV Erfurt (Ergebnis 2:0),
- SG VfB Oberweimar gegen FC Einheit Bad Berka (Ergebnis 3:0)
- SG VfB Oberweimar gegen FSV Silvester Bad Salzungen (Ergebnis 1:0),
- SG VfB Oberweimar gegen 1.FFV Erfurt (Ergebnis 0:1).
Außerdem muss der Verein VfB Oberweimar eine Geldstrafe zahlen.
Hartmut Gerlach
Augsburger Str. 10
99091 Erfurt
Telefon: | 0361 / 347670 |
Fax: | 0361 / 3460635 |
Email: | info@tfv-erfurt.de |
E-Postfach: | verband@tfv-erfurt.evpost.de |