Sportgericht 01. 03. 2018

TFV-Sportgericht entschied nach unberechtigten Einsätzen bei Hallenlandesmeisterschaften im weiblichen Nachwuchs

In einem schriftlichen Einzelrichterverfahren und in einem Verfahren ohne mündliche Verhandlung beschäftigte sich das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) mit unberechtigten Einsätzen von Spielerinnen bei den Hallenlandesmeisterschaften im weiblichen Nachwuchs.

Im ersten Fall setzte der FSV Silvester 91 Bad Salzungen eine Spielerin in seiner E-Juniorinnen-Mannschaft zur Endrunde am 28.01.8 in Bad Berka unberechtigt ein. Dadurch wertete der Einzelrichter die Spiele des FSV Silvester 91 mit 0:2 Toren als verloren:

gegen SpG SG Moorental (Ergebnis 0:0), gegen SG VfB Oberweimar I (Ergebnis 0:0),

gegen SG VfB Oberweimar II (Ergebnis 0:0), gegen 1. FFV Erfurt (Ergebnis 0:0),

gegen FC Einheit Bad Berka (Ergebnis 0:0), gegen ASV Erfurt (Ergebnis 1:0).

Für die gegnerischen Mannschaften bleibt die Spielwertung wie ausgetragen bestehen. Zudem muss der Verein entsprechen der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) § 43 (3) eine Geldstrafe entrichten.

Ebenfalls unberechtigt eingesetzt wurde eine D-Juniorinnen-Spielerin der SG VfB Oberweimar bei der Hallenlandesmeisterschaft in Saalfeld (fehlende Gastspielerlaubnis für D-Juniorinnen). In diesem Fall wertete das TFV-Sportgericht diese Spiele der SG VfB Oberweimar als verloren. Für die gegnerischen Mannschaften bleibt die Spielwertung wie ausgetragen bestehen:

- SG VfB Oberweimar gegen ASV Erfurt (Ergebnis 2:0),

- SG VfB Oberweimar gegen FC Einheit Bad Berka (Ergebnis 3:0)

- SG VfB Oberweimar gegen FSV Silvester Bad Salzungen (Ergebnis 1:0),

- SG VfB Oberweimar gegen 1.FFV Erfurt (Ergebnis 0:1).

Außerdem muss der Verein VfB Oberweimar eine Geldstrafe zahlen.

Hartmut Gerlach