Hinweise Corona 22. 01. 2022

Thüringer Gesundheitsministerium verlängert bestehende Infektionsschutzmaßnahmen

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute (21.01.22) in Erfurt die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterzeichnet. Mit der Neufassung werden gemäß Kabinettbeschluss vom 18. Januar 2022 die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen in Thüringen mit geringfügigen Anpassungen um zwei weitere Wochen verlängert.

Die Verordnung tritt am Sonntag, 23. Januar 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 08. Februar 2022.

Anpassungen im Überblick:

Anpassung der 2G Plus-Regelung
Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für die folgenden Personen die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses:

  • Geboosterte
  • „frisch“ Geimpfte (Zeitpunkt der Grundimmunisierung liegt höchstens drei Monate zurück)
  • „frisch“ Genesene (bis zu 90 Tage nach positivem Befund, gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV)
  • Genesene mit mindestens einer Impfung vor oder nach der Infektion (ohne zeitliche Befristung)

Wegfall der Personenobergrenze bei Demonstrationen (zuvor unter freiem Himmel max. 35 Personen erlaubt)

Anpassung der Absonderungsregelungen (gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2021)

  • Die Dauer der Absonderung wird auf zehn Tage verkürzt. Symptomfreie Personen können sich in der Regel ab dem siebten Tag “freitesten“
  • Bereits „geboosterte“ Personen sowie vergleichbare Gruppen (siehe Ausnahmen bei 2G Plus) sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie keine Symptome haben.

Der unterschriebene Verordnungstext sowie eine Lesefassung ist auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

F.d.R. Hartmut Gerlach