Hinweise Corona 05. 11. 2020

Training für Kinder – und Jugendliche bis 18 scheint wieder möglich

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat heute (05.11.20) offensichtlich Änderungen an der Thüringer Verordnung über Sondermaßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie beschlossen.

Auf der Internetseite der Landestagsfraktion Die LINKE. gab es soeben Informationen zur heutigen Ausschusssitzung, wobei wir uns auf die Passagen zum Sport beschränken:

 „ … Ebenso wird es eine Änderung geben, dass der Trainingsbetrieb am Nachmittag am Sportgymnasium möglich ist wie auch der Berufssport im Bereich des Fußballs bis zur vierten Liga. Insofern ist zu konstatieren, dass das Verwaltungshandeln der Minister*innen angesichts der brisanten Situation schnell und vorausschauend erfolgt … .

Ebenso kann im betreuten und organisierten Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahren unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen Sport- und Trainingsbetrieb erfolgen. Diese Änderungen werden zügig in die Verordnung aufgenommen … . "

Wie wir auf Nachfrage von der Pressesprecherin der Fraktion, Diana Glückner, erfuhren, müsse diese Änderung vom Landtag beschlossen werden. Die nächste Sitzungsrunde des Thüringer Parlaments findet in der kommenden Woche vom Mittwoch bis Freitag (11.-13.11.20) statt.

Auch die SPD-Fraktion hat sich auf Änderungsbedarf an der aktuellen Corona-Verordnung verständigt und setzt sich deshalb für Änderungen im Paragraphen 6 der Thüringer Corona-Sonderverordnung ein. Auf der Internetseite der SPD-Landtagsfraktion istheute (06.11.20) u. a. dies zu lesen:

Fraktionsvorsitzende Matthias Hey wird so zitiert:
„Ich verstehe, dass viele die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie als sehr einschneidend empfinden. Gerade für Kinder und Jugendliche sollte deshalb so viel Normalität wie möglich herrschen, damit andere Maßnahmen höhere Akzeptanz erfahren. Vereinssportangebote sind auch Teil der Jugendarbeit und sollten deswegen für die Jugend in dieser für sie besonders harten Zeit erlaubt sein.

Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass die Regelungen zum Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, einen betreuten Sport- und Trainingsbetrieb erlauben. Ebenso sollte es bei der Frage, welche Einrichtungen geöffnet sein dürfen und welche nicht, möglichst wenig Interpretationsspielraum geben. Aus diesem Grund muss die Formulierung „und ähnliche Einrichtungen“ in einigen Punkten konkretisiert werden, damit keine Unsicherheiten entstehen ,,, ,“

Auch der CDU-Sportpolitiker Dr. Thadäus König teilt auf der Homepage der Landtagsfraktion mit, dass der Sozialausschuss des Thüringer Landtages einen entsprechenden Antrag zur Änderung der seit Montag geltenden Corona-Verordnung des Landes gefasst hat. Eine solche Regelung habe die Union eingefordert. Es sei ein wichtiges Signal für den organisierten Sport und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Mario Voigt. Es müsse unter Einhaltung der empfohlenen Infektionsschutzkonzepte Vereinssport wieder möglich sein.

 Hartmut Gerlach