Verbandsgericht 13. 12. 2018

Verbandsgericht bestätigt Urteil des Sportgerichts des KFA Mittelthüringen

Das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich in einer mündlichen Verhandlung mit der Berufung des VfB Oberweimar gegen ein Urteil des Sportgerichts des Kreis-Fußballausschusses (KFA) Mittelthüringen beschäftigt. In dem ging es um die Nichtbereitstellung der erforderlichen Anzahl von Schiedsrichtern im ersten Jahr gemäß § 7 Ziffer 6 Absatz 1 der Spielordnung des TFV in Verbindung mit § 43 Absatz 18 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO).

Das Verbandsgericht kam zur Überzeugung, dass der VfB Oberweimar einen Unterbestand von einem Schiedsrichter hat und deshalb eine Schiedsrichterausfallgebühr festzusetzen ist. Es bestätigte das Urteil des Kreisgerichts.

Hartmut Gerlach