Verbandsgericht 13. 01. 2020

Verbandsgericht bestätigt Sportgerichtsurteil des KFA Nordthüringen

Das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich in einer mündlichen Verhandlung mit der Berufung des SV National Auleben beschäftigt. Die betraf die Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls im 4. Jahr (§ 7 Ziffer 6 der Spielordnung des TFV) und das Urteil des Sportgerichts des Kreis-Fußballausschusses (KFA) Nordthüringen.

Im Ergebnis wurde die Berufung von National Auleben zurückgewiesen und damit das Urteil des Kreisgerichts bestätigt.

Hartmut Gerlach