Verband 15. 10. 2019

Vorbereitungen auf den 9. Verbandstag haben begonnen

Im Thüringer Fußball-Verband (TFV) hat man die Dauer eines Spiels wohl im Blut. Denn exakt so lange wie ein Match dauerte am Montagabend (14.10.19) in der Geschäftsstelle eine Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Satzung/Ordnungen (wir berichteten). Mit der läutete der Verband praktisch die Vorbereitung auf den 9. Verbandstag am 20. Juni 2020 in der Landessportschule Bad Blankenburg ein.

Unter Leitung von Udo Penßler-Beyer, 2. TFV-Vizepräsident, stimmten die anwesenden zwölf Teilnehmer, die sowohl aus dem ehrenamtlichen Vorstand als auch dem Hauptamt kamen, die Vorgehensweise für den „Großangriff“ auf die Satzung und die Ordnungen ab. Denn das laut Satzung ($ 20) oberste Organ, der Verbandstag, soll im kommenden Sommer über die dann vorliegenden Anträge beschließen.

Eine grundlegende Überarbeitung macht sich notwendig. Das hat die Praxis im TFV gezeigt, aber es gibt auch neue Herausforderungen und Entwicklungen, die ihren Niederschlag in den „Verbandsgesetzen“ finden müssen.

Die Beschlussvorlagen werden nach der Bearbeitung in den beiden AG vom Vorstand des TFV, von den Ausschüssen auf Landesebene und von den Kreis-Fußballausschüssen (KFA) - siehe § 24 der Satzung - insbesondere nach den Kreis-Fußballtagen im kommenden Jahr gestellt werden.

Wie das Gremium am Montag festgelegt hat, soll die AG Satzung die Überarbeitung ihres Aufgabengebietes bis Weihnachten abschließen. Dazu fand gestern Abend schon eine 1. Lesung statt.

Etwas mehr Zeit hat die AG Ordnungen, in der die Ausschussvorsitzenden die Verantwortlichen und Ansprechpartner sind und in der drei KFA-Vorsitzende mitarbeiten werden. Hier soll die Diskussion im Januar beginnen. Ziel ist es jedoch, die Ordnungen bis April 2020 überarbeitet und daraus Anträge formuliert zu haben. Schließlich müssen die Vorlagen bis spätestens acht Wochen vor dem Verbandstag vorliegen.

In der AG Satzung, die aus sechs bis sieben Mitgliedern bestehen wird, sollen unter Leitung des 2. TFV-Vizepräsidenten ein KFA-Vorsitzender, Vertreter der Sportgerichtsbarkeiten und des Hauptamtes tätig sein.

Hartmut Gerlach