Hinweise Corona 02. 12. 2021

Vorgaben für den organisierten Sportbetrieb in Thüringen

Der Landessportbund (LSB) Thüringen hat für seine Verbände noch einmal die Vorgaben für den organisierten Sportbetrieb im Freistaat in einer Übersicht zusammengefasst. Die basiert auf einer aktualisierten Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 26.11.21.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzte mit der aktuellen Allgemeinverfügung vom 26. November 2021 in seinem Zuständigkeitsbereich die Regelungen zum 3G-Nachweis am Arbeitsplatz um, schrieb die Regelungen für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit fort und präzisierte das Prinzip „2G“ für den Erwachsenensport in Thüringen. Die Regelungen sind bereits am 26. November 2021 in Kraft.

Das ist der Link dazu:

https://bildung.thueringen.de/aktuell/seite?tx_news_pi1%5Bnews%5D=3096&cHash=2113a928e7d947ff4bb97123731a4265

Und hier finden Sie die Übersicht:

Hartmut Gerlach