Vorstand 29. 06. 2021

Vorstand beschloss Amnestie für laufende Sperren

Der Thüringer Fußball-Verband (TFV) hat auf der Vorstandssitzung am Montagabend – wir berichteten - (28.06.21) einstimmig eine Änderung der Spielordnung,  § 22 „Spielsperren nach Feldverweisen“, vorgenommen. Damit hat diese Regelung nun folgenden Wortlaut:

„(4) Spielsperren nach Feldverweis auf Dauer (rote Karte) behalten auch nach Spieljahresende ihre Gültigkeit.

Auf Grund der Covid-19 Spielpause werden Spielsperren gegen Spieler und Teamoffizielle zum 01.07.2021 amnestiert und somit aufgehoben. Dies betrifft keine Spielsperren, welche nach dem 01.03.2021 ausgesprochen wurden. Strafgelder und Verwaltungskosten in Verbindung mit diesen Sperrstrafen bleiben davon unberührt.“

In der Begründung des Spielausschusses des TFV heißt es dazu: „Auf Grund der Covid-19 bedingten über halbjährigen Spielpause haben einzelne Spieler Sperren teilweise aus den Jahren 2019 und 2020 noch nicht abgelten können.

Aus Sicht von Spielausschuss sind solche Sperren nach mindestens sieben Monaten (November 2020 - Juli 2021) nicht mehr darstellbar, weil der Bezug zum Vergehen nur noch wenig herzustellen ist.

Sperren, welche nach dem 01.03.2021 z.B. durch Sportgerichtsverfahren oder noch auszutragende Pokal- oder Qualifikationsspiele anfallen, werden davon ausgenommen."

Hartmut Gerlach