
Seit dem 31. August sind bei Sportveranstaltungen wieder Zuschauer möglich, sofern ein Infektionsschutzkonzept für die Sportveranstaltung(en) vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt wurde. Um den Sportbetrieb wirklich wiederaufnehmen zu können und das Infektionsrisiko zu minimieren, gilt es einige Auflagen zu beachten. Unter anderem müssen die Sportvereine ein auf ihre Sportarten und Sportstätten angepasstes Infektionsschutzkonzept vorhalten. Zu jeder Vereinsveranstaltung in geschlossenen Räumen (Training, Wettkampf, Vorstandssitzung, Arbeitseinsatz, Versammlung, etc.) muss zudem eine Teilnehmerliste angefertigt und für vier Wochen aufbewahrt werden.
Downloads zum Thema
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